Selbständige in Spanien sollen nach einer Pleite ihres Geschäftes ebenso einen Anspruch auf Arbeitslosengeld haben wie abhängig Angestellte. Für 30 Euro mehr im Monat können sich die Autonomos ab 2009 versichern und erhalten dann auch ein Arbeitslosengeld. Speziell werden dabei an diejenige gedacht, die für einen einzigen Arbeitgeber arbeiten, jedoch eigenständig für ihre Sozialabgaben aufkommen müssen. Auch der Mutterschaftsurlaub sei dann für selbständige Mütter möglich.

Alle Bezüge werden für abhängig Beschäftigte bis zur mittleren Ebene üblicherweise netto vereinbart, wobei der Arbeitgeber kräftig draufzahlen muß. Die Beiträge zur Sozialversicherung werden nämlich nicht nur zur Hälfte vom Arbeitgeber getragen, sondern 75%-80% gehen zu seinen Lasten. Um die Nebenkosten zu reduzieren, werden viele Mitarbeiter bei der Sozialversicherung oft mit wesentlich niedrigeren, als den in Wahrheit intern vereinbarten Bezügen angemeldet.
